Ein Paar Senioren bekommt Beratung zu Finanzthemen am Tisch

2016 wurde der Pflegebedürftigskeitsbegriff neu definiert und umfasst seit 2017 fünf neue Pflegegrade anstelle der bisherigen drei Pflegestufen.

Neu ist, dass jeder Pflegebedürftige – ob er nun körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt ist – Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung hat. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite www.pflegestaerkungsgesetz.de des Bundesministeriums für Gesundheit.